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Rauchmelder retten Leben - und sind Pflicht!
Mehr als 600 Todesopfer und etliche Schwerverletzte pro Jahr haben den Gesetzgeber veranlasst eine Rauchmelderpflicht einzuführen. So sind laut Landsbauordnung §52(7) Rauchmelder in Schleswig - Holstein ab 2009 in Bestandsbauten Pflicht, d.h. sie müssen nicht nur in Neubauten, sondern auch in vorhandenen Wohnraum installiert werden (Landesbauordnung PDF ). Hamburg zieht im Jahr 2010 nach.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert u.a. den Versicherungsschutz für Hausrat- und Wohngebäude.
Rauchmelder müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein, bei der Montage sind verschiedene Aspekte zu beachten.
Wir montieren ausschließlich Rauchmelder an, die die oben genannte Norm erfüllen. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot zur vorschriftsmäßigen Montage und Anzahl der Rauchmelder.
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